Zuletzt aktualisiert am 20-November-2024

Datum des Inkrafttretens 20-November-2024


1. Allgemein

I. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das FlexiRent Angebot (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunden genannt) und der FlexiRent iPhone-Vermietung Bühlmann (nachfolgende FlexiRent genannt).

II. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch FlexiRent schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen, die durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden.

III. Es gelten ausschliesslich die AGB von FlexiRent. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

IV. Offerten von FlexiRent sind nicht verbindlich, solange dies nicht ausdrücklich so bezeichnet wurde.

V. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt mit der Reservation oder der Bestellung zustande.

VI. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von FlexiRent: www.rentshop.ch/pages/datenschutzbestimmungen-flexirent

2. Versand, Lieferung und Übergabe der Geräte

I. Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder den Kunden an den Kunden über.

II. Allfällige Transportschäden müssen durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen beanstandet werden.

III. Bei der Warenabholung ist ohne Aufforderung ein gültiger Ausweis vorzulegen. FlexiRent behält sich vor, davon eine Kopie zu erstellen.

IV. FlexiRent hat das Recht, gegebenenfalls bei der Warenübergabe ein Depot zu verlangen. Das Depot wird bei der Rückgabe unter Abzug allfälliger Defekte an den Geräten oder Zuschläge bei verspäteter Rückgabe zurückbezahlt. Die Haftung des Kunden beschränkt sich aber in keinem Fall auf die Höhe des Depots.

V. Verzichtet der Kunde bei der Übergabe auf eine Überprüfung der Mietgegenstände oder Ware, anerkennt er die Funktionsprüfung durch FlexiRent. Mängel können nachträglich nur beanstandet werden, sofern FlexiRent schriftliches Einverständnis gegeben hat.

VI. FlexiRent übernimmt keine Haftung für Defekte und Ausfälle von Mietgeräten sowie dadurch verursachte Schäden. Stellt der Kunde Schäden, Störungen und andere Defekte an Mietgeräten fest, so muss FlexiRent umgehend Meldung erstattet werden. Es ist dem Kunden untersagt, das Gerät zu verändern oder zu öffnen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Pikett-Einsatz durch die FlexiRent, ausser diese Dienstleitung wurde vom Kunden gekauft.


3. Eigentum und Rückgabe der Mietware

I. Mietgegenstände mit allem Zubehör bleiben Eigentum von FlexiRent. Die Haftung während der Mietdauer, also ab Lagerausgang bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs, obliegt vollumfänglich dem Kunden. Veräusserung, Verpfändung, Abänderung oder Verkauf der Mietgegenstände durch den Kunden sind untersagt. Allfällige Untermieten sind FlexiRent anzumelden.

II. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von FlexiRent erstellte Bestandesaufnahme und Mängelliste.

III. Die Rückgabe muss am vereinbarten Datum und Zeitpunkt, diese sind im Mietvertrag ersichtlich, durch den Kunden erfolgen.

IV. Bei einer Rückgabeverspätung durch den Kunden, wird dem Kunden für jeden angebrochenen Monat eine zusätzliche Monatsmiete verrechnet.

V. Wird die Mietware bei einer Rückgabeverspätung nicht innert eines Monats nach dem vereinbarten Rückgabetermin an einem durch FlexiRent vorgeschlagenen Rückgabetermin und Ort retourniert, wird dem Kunden das gesamte Mietmaterial zu den von FlexiRent festgelegten Occasionspreisen in Rechnung gestellt.

VI. Eine vorzeitige Rückgabe wird nicht gutgeschrieben, sofern nicht anders vereinbart wurde.

VII. Die Mietgegenstände müssen in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Aufwände für Reparatur, Ersatz und Reinigung von verschmutzt oder beschädigt zurückgebrachten oder abhanden gekommenen Mietgegenständen, werden dem Mieter zum Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Der Wiederbeschaffungspreis ergibt sich aus dem Einstandpreis, welcher auch Zeitaufwand, Versandkosten, Zollgebühren und weitere Aufwände für das Ersatzgerät beinhalten.


4. Versicherung und Haftung

I. Wenn nicht explizit eine Versicherung dazugekauft wurde, sind die Mietgeräte samt Zubehör sind nicht versichert. Das Versichern, insbesondere gegen Fallschäden, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden, ist Sache der Kunden.

II. Wird ein Mietgegenstand gestohlen oder kommt er abhanden, so ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und uns umgehend zu informieren.

III. Die Haftung für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen, trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Transportzeit, und durch falsche Installation, Anschliessen oder Bedienen entstandene Schäden. Das Benutzer-Risiko trägt der Kunde.

IV. Beim Mieten oder Kauf von Geräten, hat der Kunde alle geltenden Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Schadenersatzforderungen des Mieters oder Dritter in Folge unsachgemässer Verwendung oder Installation, lehnt FlexiRent vollumfänglich ab. Auch bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Kunden bezüglich dem Gesetz und unsere Bedienungen, sind ausgeschlossen.


V. Die FlexiRent lehnt die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ab. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz in Folge von Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall.


5. Beratung und Reservation

I. Die Beratung durch FlexiRent geschieht nach besten Wissen und Gewissen. Fehler, Preisänderungen und Missverständnisse sind ausdrücklich vorbehalten, eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

II. FlexiRent verpflichtet sich, reservierte Geräte nach Möglichkeit am vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Für Verluste und Ausfälle von reservierten Geräten kann FlexiRent nicht haftbar gemacht werden.

III. Es ist FlexiRent erlaubt, von Offerten, Reservationen und anderen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten, dies insbesondere bei bonitätsmindernden Umständen des Kunden oder Grundlagenirrtum.


6. Sorgfaltspflicht des Kunden

I. Unsere Geräte dürfen nur durch handlungsfähige und volljährige Personen betrieben werden.

II. Den mündlichen und schriftlichen Anweisungen, insbesondere in den Gebrauchsanweisungen, ist unbedingt zu befolgen.

III. Die Geräte dürfen nur sachgemäss verwendet werden.


7. Bezahlung und Mahnung, Inkasso

I. Bei Abholkunden erfolgt die Bezahlung von sofort anfallenden Beträgen sogleich beim Abholen in bar. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.

II. In Ausnahmefällen kann FlexiRent eine Bezahlung bei der Rückgabe oder auf Rechnung mit dem Kunden vereinbaren.

III. Die Bezahlung sofort anfallender Beträge von auf dem Postweg gelieferter Ware erfolgt auf Vorkasse oder, wenn FlexiRent einwilligt, auf Rechnung.

IV. FlexiRent behält sich vor, bei Zahlungsverzug Inkassounternehmen einzuschalten und die persönlichen Daten und Angaben weiterzugeben.

V. Verrechnungen von Forderungen von FlexiRent mit Gegenforderungen durch den Kunden sind nicht gestattet


8. Zusatzleistungen

I. FlexiRent stellt keinen Pikett-Dienst oder durchgehenden Telefon-Support zur Verfügung. Allfällige zusätzliche Einsätze werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

II. Der Kunde erklärt sich einverstanden, das FlexiRent Aufträge an Partnerfirmen abgeben und outsourcen darf. Es dürfen dabei die Daten des Kunden und Informationen über die Veranstaltung an die Partnerfirma weitergegeben werden.


9. zusätzliche Verkaufsbedingungen

I. Neuwaren haben eine Garantie von 24 Monaten, diese Gewährleistung wird hierbei von den Garantiebestimmungen der Lieferanten von FlexiRent bestimmt. Der Kunde hat keinen weiteren Garantieanspruch gegenüber FlexiRent. Ausgeschlossen ist diese Gewährleistung für Mängel, die nicht durch die Lieferanten von FlexiRent zu verantworten sind. Besonders sind dies Mängel, die aus unsachgemässer oder zweckwidriger Nutzung, natürlicher Abnutzung, Transportschäden, Modifikation, nicht Beachten der Gebrauchsanweisung und Vorschriften, ungenügende Wartung, eigene Reparaturversuche oder höhere Gewalt resultieren.

II. Wenn Occasiongeräte gekauft werden, welche älter als zwei Jahre sind, gibt es lediglich einen Monat Gewährleitung.

III. Die FlexiRent haftet nicht für Lieferverzögerungen.

IV. Rücksendungen für Reparaturen, Garantiefälle und Musterwaren sind auf eigene Kosten an FlexiRent zu schicken. Rücknahme, Reparatur und Austausch von Waren erfolgt nur ausnahmsweise und nach erfolgter Rücksprache.

V. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über.

VI. FlexiRent behält sich Lieferung auf Vorkasse vor.

VII. Nach mündlichen oder schriftlichen (auch per Mail) Bestellungseingang gilt der Kaufvertrag als bindend.

VIII. Mängel müssen innert 7 Tagen nach Erhalt durch den Käufer beanstandet werden, danach gilt die Lieferung als einwandfrei.

IX. Gefahr und Risiko von Transportschäden trägt der Käufer.


10. Weitere Bestimmungen

I. Alle Geschäftsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 20.11.2024 und ersetzten alle früheren Versionen. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bern.

II. FlexiRent behält sich Produkt- und Preisänderungen vor.

III. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle gelten weitere Vereinbarungen mit FlexiRent und das schweizerischen OR.

IV. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung dieser AGB oder anderen Pflichten, durch nicht Beachten von Hinweisen in den Bedienungsanleitungen oder durch unsachgemässe Verwendung oder fahrlässige Installation entstehen, wird der Kunde vollumfänglich für jeglichen Schaden zur Rechenschaft gezogen.

V. Allenfalls unwirksame Bestimmungen in dieser AGB sind durch Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der AGB wird dadurch nicht berührt.